Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Rechtsanwalt warnt davor, dass ältere Männer oft leichte Opfer von Erbschleichern sind

Gerade wenn Männer in einer langjährigen Ehe gebunden waren und die Ehefrau verstirbt, fallen die Männer in ein Loch und können sich im Alter nicht gut selbst versorgen. Sie benötigen Hilfe bei der Verköstigung, im Haushalt und abhängig vom Gesundheitszustand bei der Einnahme von Medikamenten, Arztbesuchen, der Körperhygiene. Wenn die langjährige Ansprechpartnerin und Unterstützerin wegfällt, führt dies für ältere Männer […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt bei Erbschleichern zur Vorsicht bei Lebensgefährte / Lebensgefährtin

Ein typischer Erbschleicherfall entwickelt sich dann, wenn ein verwitwetes Elternteil nicht nochmals neu heiratet, sondern von einem Partner / einer Partnerin in „wilder Ehe“ zusammenlebt. Eine Erbschleicherei kann bereits aus wirtschaftlichen Überlegungen entstehen, weil in dieser Situation kein gesetzliches Erbrecht / Pflichtteilsrecht gilt und innerhalb der Beziehung eine wirtschaftliche Abhängigkeit entsteht. Ein Lebensgefährte / eine Lebensgefährtin ist häufig dazu veranlasst, […..]
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Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar. Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei durch Nachbarn

Es gibt viele Medienberichte über Erbschleicherei durch die Familie oder Pflegepersonal. Unterschätzt wird die Erbschleicherei durch Nachbarn, obwohl diese aus unserer Sicht zunimmt. Dies beruht darauf, dass gerade ältere Menschen auf die Unterstützung durch Nachbarn angewiesen sind. Dies beginnt mit Schneeräumen, Einkaufen, setzt sich fort mit Kochen und Putzen und ab einem gewissen Abhängigkeitsgrad ändert sich die nachbarschaftliche Hilfe in […..]
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Thema Erbschleicherfall: Die getarnte Schenkung

Ein beliebtes Mittel der Erbschleicherei ist, dass der Erbschleicherei sich Beträge vom Opfer schenken lässt und – da eine Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann – diese Beträge dann umdeklariert, beispielsweise als Darlehensrückzahlung oder als Kaufpreis. Im Erbfall ist es für die geschädigte Familie häufig kaum möglich, dies anzugreifen, da eine taugliche Beweismöglichkeit fehlt. Es kommt dann auf den Einzelfall an, ob […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethode: „Opfer-Training“ durch den Erbschleicher

Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Opfer von Dritten untersucht und getestet wird, um die freie Willensbildung des Opfers nachzuvollziehen, in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter, bei der Eheschließung mit dem Erbschleicher durch das Standesamt, bei einer Immobilienschenkung durch den Notar oder bei einer Adoption durch das Familiengericht. Das Problem ist einerseits, dass […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
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Thema Erbschleicher: Häufiger Trick der Erbschleicher ist es das Opfer zur Adoption zu überreden

Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch. Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es […..]
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Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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Thema Erbschleicherei: Der Kampf der bevollmächtigten Geschwister

In der Praxis gibt es häufig das Problem, dass ein Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist und diese Situation von einem Kind ausgenutzt wird, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Meist stehen Ehepartner und das andere Kind hilflos daneben und können kaum eingreifen. Denn das erbschleichende Kind kann letztlich erst dann abgeblockt werden, wenn der Elternteil nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. […..]
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