Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Der einsame Ehemann

Fälle sind in der Literatur und Rechtsprechung bekannt geworden, bei denen der Ehemann nach dem Tod seiner Ehefrau durch eine Erbschleicherin isoliert wurde. Er hatte eine Haushälterin, die seine Vertrauens- und Bezugsperson geworden ist. Diese Haushälterin schürte den Zwist gegenüber den anderen Angehörigen und Kindern des Ehemanns, dessen Ehefrau verstorben war. Meist geht bei derartigen Fällen die Isolation und die […..]
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Öffentlichkeitswirkung bei Erbschleicherei

Sehr gute Erfahrungen haben wir in der Praxis damit gemacht, dass wir Erbschleicherfälle in die Öffentlichkeit bringen. Insbesondere regionalen Zeitungen sind begehrte Zuträger für Fallschilderungen. Zeitungen und Fernsehsender sind gerne bereit, hierüber zu berichten. In bestimmten Konstellationen kann die Publizität sinnvoll sein, um ein hemmungsloses Agieren eines Erbschleichers zu unterbinden.

Der „übriggebliebene“ Pflegekraft als Erbschleicherin

In dem Fall der „übriggebliebenen“ Pflegekraft kann man nur staunen, wie dreist manche Erbschleicher sind. Eheleute lebten in einem Haus. Die Ehefrau war schwer erkrankt. Eine Pflegekraft wurde eingestellt. Als die Ehefrau starb, blieb die Pflegekraft einfach im Haus. Der Ehemann war gesundheitlich ebenfalls angeschlagen und ließ sich von der Pflegekraft „einlullen“. Er verschenkte Geldbeträge und den Schmuck seiner Ehefrau. […..]
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