Mehrere Testamente als Indiz für Erbschleicherei

In unserer Praxis haben wir Fälle erlebt, in denen innerhalb von zwei Jahren 5 Testamente errichtet wurden. In einem Extremfall gibt es vierzig Testamente. Eine derartige Verhaltensweise, auch unter Berücksichtigung des Inhalts derartiger Testamente, kann ein Hinweis auf Erbschleicherei sein. Entscheidend ist der Inhalt der Testamente und die Erwägungen, die für den Testierende seinerzeit maßgeblich waren oder die ihm eingetrichtert wurden. Die Testamentssituation sollte immer genau geprüft werden. Gibt es mehrere Testamente, ist zu überlegen, in welchen Lebensabschnitten bzw. konkreten Situationen Testamentsänderungen erfolgt sind und ob dies überhaupt plausibel ist.