Fälle sind in der Literatur und Rechtsprechung bekannt geworden, bei denen der Ehemann nach dem Tod seiner Ehefrau durch eine Erbschleicherin isoliert wurde. Er hatte eine Haushälterin, die seine Vertrauens- und Bezugsperson geworden ist. Diese Haushälterin schürte den Zwist gegenüber den anderen Angehörigen und Kindern des Ehemanns, dessen Ehefrau verstorben war. Meist geht bei derartigen Fällen die Isolation und die Abhängigkeit von der Bezugsperson einher, mit einer geschürten Konfrontation gegenüber den potenziellen Erben. Gefördert wird auch eine Angst bei dem überlebenden Ehemann, indem darauf hingewiesen wird, dass die Kinder sich zu wenig um ihn kümmern und er verhungern könnte. Der BGH hat hieraus folgende Testamente teilweise als sittenwidrig angesehen, wenn die betreffende als Erbe eingesetzte Person den Streit mit den Angehörigen ausnutzte.