Der „übriggebliebene“ Pflegekraft als Erbschleicherin

In dem Fall der „übriggebliebenen“ Pflegekraft kann man nur staunen, wie dreist manche Erbschleicher sind.
Eheleute lebten in einem Haus. Die Ehefrau war schwer erkrankt. Eine Pflegekraft wurde eingestellt. Als die Ehefrau starb, blieb die Pflegekraft einfach im Haus. Der Ehemann war gesundheitlich ebenfalls angeschlagen und ließ sich von der Pflegekraft „einlullen“. Er verschenkte Geldbeträge und den Schmuck seiner Ehefrau. Die Pflegekraft agierte immer aggressiver, nutzte den PKW der Eheleute, erbrachte keine Pflegeleistungen gegenüber dem Ehemann und wohnte in dem Haus. Die Kinder wurden ausgesperrt und sahen ihren Vater nicht mehr wieder.