Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Wichtiger Hinweis in Erbschleicherfällen vom Rechtsanwalt: Das Erstellen einer Zeugenliste

Die typische Situation eines Erbschleicher-Falles ist, dass sich der gesamte Sachverhalt im Erbfall offenlegt und erst dann Rechtsschritte eingeleitet werden können. Der Streit um das Erbe beginnt und damit auch der Streit um die Wirksamkeit des Erbschleicher-Testaments oder einer lebzeitigen Schenkung an den Erbschleicher. Unwirksamkeitsgründe können sein: Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung             Fehlende Geschäfts- und Testierunfähigkeit     Formunwirksamkeit             Verstoß […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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