In vielen Erbschleichersituation ist das Problem, dass zu einem Zeitpunkt X eine Testierunfähigkeit des Erblassers nachgewiesen werden kann. Erbschleicher versuchen dann, sich nach diesem Zeitpunkt ein Testament ausstellen zu lassen, möchten aber das Risiko der Unwirksamkeit vermeiden und lassen den Erblasser ein deutlich früheres Datum auf das Testament schreiben. Es ist dann im Prozess schwierig, diese Unrichtigkeit aufzudecken, wie eine Entscheidung des AG Bamberg vom 08.07.2022, AZ. RV 56 VI 1123/21 belegt. Enthält das Testament eine Zeitangabe, die mit der Unterschrift plausibel zusammenpasst, so wird die Richtigkeit dieser Angabe vermutet.