Es gibt in Konstellationen, in denen es keinen nahestehenden Erben aus der Familie gibt, vielfach die Beratung dahingehend, dass der spätere Erblasser in einem Testament eine noch zu gründende Stiftung als Erbe einsetzt. Der Erblasser sollte diese Regelung gut abwägen und bedenken. Vielfach handelt es sich um eine gute Gestaltungsoption. Wir kennen aber auch mehrere Fälle, in denen ein Erbschleicher die Stiftungsgründung anregt und hiervon profitiert.