Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Ein Risiko ist oft, dass Erbschleicher von unterlassener ärztlicher Untersuchung profitieren

Der Schwerpunkt eines Vorgehens gegen Erbschleicher liegt darin, im Nachlassverfahren die Testierunfähigkeit zu prüfen. Dies gelingt aber vor allem dann, wenn fundierte ärztliche Berichte vorliegen. Inzwischen gibt es immer mehr Erbschleicher, die dieses Risiko dadurch umgehen, dass sie eine fachärztliche Untersuchung des Opfers verhindern. Es gibt Fälle, in denen schwere psychiatrische Erkrankungen über Jahre hinweg nicht fachärztlich (und auch nicht […..]
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