Rechtsanwalt klärt über Probleme bei der Untersuchung des Erbschleicher-Opfers auf

In bestimmten Konstellationen gibt es die Situation, dass das Erbschleicher-Opfer noch zu Lebzeiten gutachterlich untersucht wird, beispielsweise, wenn es um die Rückabwicklung einer Immobilienschenkung geht und sich die Frage stellt, ob das Opfer noch geschäftsfähig gewesen ist. Das Problem ist, dass viele Gutachter dann Rückschlüsse aus der konkreten Untersuchung ziehen und nicht ausreichend berücksichtigen, dass bei bestimmten psychiatrischen Grunderkrankungen auch eine Besserung der Erkrankung zwischen Übertragung und Untersuchung eingetreten sein kann. Dies kann eine Umstellung der Medikation oder eine bessere Versorgung der Erblasserin mit Flüssigkeit als Ursache haben. Hierauf muss bei der Untersuchung konkret geachtet werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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