Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und widerstreitende medizinische Informationen

Insbesondere mit Blick auf die für den Erbfall relevante Testierfähigkeit und dem hieraus resultierenden Argument gegen Erbschleicher ist die Praxis zumeist komplexer als erwartet. Denn es gibt häufig nicht den „einfachen und klaren“ Fall, in dem eine Testierunfähigkeit deutlich hervortritt, sondern in vielen Fällen gibt es widerstreitende medizinische Informationen. Dies erschwert den Kampf gegen Erbschleicher. Der Autor prüft in zahlreichen […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher beim medizinischem Notfall

Zwar docken sich Erbschleicher meistens über einen längeren Zeitraum an das Opfer an und nutzen eine dauerhaft verschlechterte Gesundheitssituation aus. Es gibt aber auch Sachverhalte, bei denen Erbschleicher einen medizinischen Notfall als Momentaufnahme nutzen, in dem eine besonders Hilfsbedürftigkeit besteht. In einem Fall lag das Opfer, das gesundheitlich über Jahre bereits angeschlagen war, aufgrund einer Operation im Krankenhaus und war […..]
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Rechtsanwalt warnt bei körperliche Erkrankungen vor Erbschleicherei

Ein stetiges Problem bei Erbschleicherei ist, dass eine Testierunfähigkeit bei Gericht nur schwer nachweisbar ist. Dieser Nachweis wird auch dadurch erschwert, dass es viele Fälle gibt, in denen körperliche Erkrankungen (beispielsweise Krebs oder eine Herzerkrankung) oder körperliche Gebrechen (Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens) im Vordergrund stehen und psychiatrische Krankheitsbilder hierdurch „verschleiert“ werden. Die Familie hat als Opfer das Problem, dass […..]
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