Insbesondere mit Blick auf die für den Erbfall relevante Testierfähigkeit und dem hieraus resultierenden Argument gegen Erbschleicher ist die Praxis zumeist komplexer als erwartet. Denn es gibt häufig nicht den „einfachen und klaren“ Fall, in dem eine Testierunfähigkeit deutlich hervortritt, sondern in vielen Fällen gibt es widerstreitende medizinische Informationen.
Dies erschwert den Kampf gegen Erbschleicher. Der Autor prüft in zahlreichen Verfahren gegen Erbschleicher hausärztliche Informationen, die Hinweise weiterer behandelnder Ärzte, Pflegegutachten, betreuungsgerichtliche Verfahren und dortige Anhörungsvermerke des Gerichts und der Betreuungsbehörde. Allerdings sind all diese Personen für die Frage der Testierfähigkeit in der Beurteilung nicht spezialisiert, sodass diese Aussagen weder ein abschließendes Argument für noch ein ausschließendes Argument gegen eine Testierunfähigkeit bilden können.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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