Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Erbschleicherfall: Von der Haushaltshilfe zur Ehefrau

Diese Konstellation ist stereotyp in der Presse verankert und das Leitbild für einen Erbschleicher-Fall. Diese Konstellation ist aber nicht nur in einem Einzelfall kurios, sondern betrifft tatsächlich eine Vielzahl von Fällen, die mir in der Praxis begegnen. Die Familie und der Freundeskreis sollte deshalb besonders vorsichtig sein, wenn die Haushaltshilfe über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus den Kontakt zu dem älteren […..]
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Testierunfähigkeit: Erbschleicherei bei Demenz und / oder Delir?

Viele Erbschleicherfälle haben die Ausgangssituation, dass das Opfer erkrankt und deshalb für Erbschleicherei anfällig ist. Die häufigste Erkrankung, die sich auf die freie Willensbildung auswirkt, ist die Demenz. Um eine Testierunfähigkeit zum Nachteil des Erbschleichers nachweisen zu können, muss eine Demenz bewiesen werden. Das kann in solchen Fällen schwierig werden, in denen das Krankheitsbild mit der alternativen Erkrankung „Delir“ begründet […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher rechnen mit der Langsamkeit des Gerichtswesens

Es gibt immer mehr Fälle, in denen Erbschleicher die Langsamkeit des Justizwesens ausnutzen. Ein aktueller Fall betrifft zwei Bevollmächtigte, die die Kontovollmacht eines älteren Herren erschlichen haben. Zum Schutz des älteren Herren wurde zwar eine gesetzliche Betreuung angeregt. Aber das Betreuungsgericht hat erst nach sechs Wochen reagiert und bis zur Anordnung einer gesetzlichen Betreuung werden Monate vergehen. Bis dahin ist […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht vor Erbschleicherei durch „fiktive“ Darlehen

Insbesondere wenn die Erbfolge (beispielsweise mittels bindendem Ehegattentestament oder Erbvertrag) festgezurrt ist, bieten „fiktive“ Darlehen für den Erbschleicher eine Möglichkeit an, die Familie bzw. die späteren Erben zu schädigen. Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen Erbschleicher sich privatschriftlich und im Einzelfall sogar notariell Darlehensforderungen gegen den Erblasser bestätigen lassen, ggf. sogar bereits mit einer Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber dem Nachlass. Für die […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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Thema Erbschleicherei: Überreden zur Heirat durch Erbschleicherin

In vielen Konstellationen gelingt es Erbschleichern, in meiner Praxis häufig Frauen, den anderen Teil einer Beziehung zur Heirat zu überreden. Dies wird verknüpft mit Argumenten aus dem Bereich der Steuer oder anderen wirtschaftlichen Gründen, die grundsätzlich plausibel sind. Die Erbschleicherin erhält mit der Heirat aber vor allem einen ganz wesentlichen Vorteil und zwar das gesetzliche Erbrecht und damit das Pflichtteilsrecht […..]
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Thema Erbschleicherei: Delir versus Demenz

In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss. Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir. Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist […..]
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Thema Erbschleicher: Umgang mit Zeugen im Erbschleicher-Prozess

Wir empfehlen, dass ein offener Umgang mit potentiellen Zeugen im Erbschleicher-Prozess stattfindet. Das Besondere ist, dass in Erbschleicher-Prozessen die Zeugen viel stärker involviert sind und Partei ergreifen, als in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Manchmal ist es dem Erbschleicher gelungen, die Zeugen „einzuwickeln“. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Nachbarn bis zum Schluss davon ausgegangen sind, dass der Erbschleicher sich rührend […..]
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Thema Erbschleicher: Die vergessenen Beteiligten im Gerichtsverfahren

Erbschleicherprozesse werden auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Zu Lebzeiten des Opfers versucht die Familie häufig ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Im Erbfall wird ein Nachlassverfahren durchgeführt. Beide Gerichtsverfahren werden durch das örtlich zuständige Amtsgericht betrieben, leider in mehreren Fällen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechtsfehlerhaft. Ein Problem, das sich stellen kann, ist, dass die Gerichte die notwendigerweise zu beteiligten Personen nicht ausreichend informieren, sodass […..]
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