Erbschleicherei und Korrespondenz mit Dritten

In der Praxis gelingt es Erbschleichern immer wieder vor und nach dem Erbfall die maßgebliche Korrespondenz mit Dritten (z. B. Bank, Versicherungen) an sich zu reißen und sich Vorteile zu verschaffen. In einem aktuellen Fall hat der Erbschleicher sich auf Basis einer Vollmacht post mortem Zugang zum Bankschließfach verschafft. Es ist ihm gelungen, das Schließfach komplett zu leeren, ohne dass der spätere Erbe eine Nachweismöglichkeit hat, was sich im Schließfach befunden hat.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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