Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Patchwork

Die typische Patchwork-Ehe liefert leider viel Angriffspotential dafür, dass sich einer der beiden Eheleute als Erbschleicher entpuppt. Denn die Kinder des einen Ehepartners sind nur in dessen Erbfall pflichtteilsberechtigt. Stirbt der eine Ehepartner und warten dessen Kinder auf den zweiten Erbfall, droht die vollständige Enterbung durch den erbschleichenden Ehepartner. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei […..]
Weiterlesen >

Zwei Erbschleicher-Opfer auf einmal

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher nicht nur ein Opfer auswählen, sondern zwei Opfer in einem familiären Zusammenhalt haben. Das typische Beispiel sind die Eltern, die beide bereits betagt und gesundheitlich angeschlagen sind und durch das erbschleichende Kind gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt vor, dass das Kind einen Elternteil instrumentalisiert und als Mittel zum Zweck der Erbschleicherei einsetzt. […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicher: Angst vor Erbschleicherei zwischen Ehegatten

Auch Ehegatten können nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch im Rahmen der ehelichen Beziehung Opfer einer Erbschleicherei werden. Die häufig übersehene Situation ist die, dass ein Ehegatte vermögend ist und der andere Ehepartner kein Vermögen hat. Der nicht vermögende Ehepartner mutiert zum Erbschleicher, beispielsweise, indem er den anderen Teil über eine rechtliche Beratung dazu bringt, aus steuerlichen und wirtschaftlichen […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher können auch die eigenen Familienmitglieder wie die Kinder und der Ehepartner sein

In der Presse werden vielfach Fälle dargestellt, in denen der Erbschleicher außerhalb der Familie steht, also beispielsweise eine Pflegeperson, ein gesetzlicher Betreuer, ein Bankangestellter oder ein Nachbar ist. Tatsächlich sind aber Fälle einer Erbschleicherei innerhalb der Familie viel häufiger. Der erste stereotype Fall ist, dass ein Ehegatte, z. B. in der zweiten Ehe, den Ehepartner vermögensmäßig schädigt. Der Autor kennt […..]
Weiterlesen >