Thema Erbschleicherei: Erbschleicher nutzen Einsamkeit der Opfer aus und werden Ansprechpartner

Erbschleicher sind erfolgreich, wenn sie den „Triggerpunkt“ des Opfers finden. Dieser Triggerpunkt ist häufig, dass das Opfer allein ist und ein Ansprechpartner fehlt. Diese Lücke füllt der Erbschleicher aus. Die Familie des Opfers und der Freundeskreis sollte dagegenwirken und sich selbst als Ansprechpartner anbieten.

In diesem Bereich gibt es Sonderfälle:

Die Sehnsucht nach einem Ansprechpartner ist besonders groß, wenn das Opfer in der Ehe immer der unterlegene Teil war und der Vorverstorbene das Leben der Eheleute geregelt hat.

In Einzelfällen und selbst bei großen Altersunterschieden geschieht es immer wieder, dass Opfer dem Erbschleicher regelrecht hörig werden und in einer vermeintlichen Liebesbeziehung leben.

Besonderheiten gibt es auch, wenn das Opfer gesundheitlich so angeschlagen ist, dass eine Kommunikation nur schwer möglich ist.

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Gelingt es der Familie, Ansprechpartner zu bleiben, verliert der Erbschleicher an Einfluss. Hierdurch erhält die Familie auch die Möglichkeit, weiterhin Informationen zu sammeln und selbst Einfluss auf das Opfer auszuüben und es zur Umkehr zu bewegen.

Nachteil:

Die Rolle des Ansprechpartners ist in vielen Fällen, beispielsweise wegen einer systematischen Abschottung des Opfers durch den Erbschleicher, einer räumlichen Entfernung zwischen Familie und Opfer oder wegen der eigenen angegriffenen Gesundheit des Familienmitglieds nicht möglich. Ansprechpartner sein ist emotional belastend und kann nicht von jedem als Rolle ausgefüllt und bewältigt werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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