Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall aus der Praxis: Erbschleicher bei Überraschungsentscheidungen des späteren Erblassers

Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen eine Überraschungsentscheidung des Erblassers die Familie zum Staunen bringt. Es geht dabei immer wieder um die Konstellation, dass ein Erblasser in einer längeren Beziehung ohne Verheiratung lebt und damit zufrieden ist. Die Partnerin hat keinen erbrechtlichen gesicherten Anspruch. Dann hat der spätere Erblasser eine negative gesundheitliche Entwicklung, beispielsweise einen Unfall, einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
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Erbschleicherfall aus der TZ: Wenn die Millionen an die Putzfrau gehen: So wehren Sie sich gegen Erbschleicher

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh (veroeffentlich in der TZ vom 03. Nov. 2024 – https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wenn-die-millionen-an-die-putzfrau-gehen-so-wehren-sie-sich-gegen-erbschleicher/ar-AA1sXyCu?ocid=acerdhp17) Wolfgang Böh vertritt Personen, die beim Erbe finanziell geschädigt wurden – etwa dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat. Hier berichtet der Anwalt, was man dagegen unternehmen kann. In […..]
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Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei kaum bekannten psychiatrischen Erkrankungen im Erbschleicherfall

Ein großes Problem beim Kampf gegen Erbschleicher ist, dass immer wieder Themen bei Gericht durch zu streiten sind, die für Rechtsanwälte, Gerichte und Gutachter kaum bekannt sind. Dabei kann ein Problem sein, dass im Rahmen der Testierunfähigkeit nicht die bekannteste psychiatrische Grunderkrankung Demenz relevant ist, sondern eine andere Erkrankung. Dann ist es für alle Beteiligten schwierig, hiermit umzugehen. Dies gilt […..]
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Thema Erbschleicher: Die vergessenen Beteiligten im Gerichtsverfahren

Erbschleicherprozesse werden auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Zu Lebzeiten des Opfers versucht die Familie häufig ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Im Erbfall wird ein Nachlassverfahren durchgeführt. Beide Gerichtsverfahren werden durch das örtlich zuständige Amtsgericht betrieben, leider in mehreren Fällen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechtsfehlerhaft. Ein Problem, das sich stellen kann, ist, dass die Gerichte die notwendigerweise zu beteiligten Personen nicht ausreichend informieren, sodass […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Erbschleicherfall: Sohn-Mutter-Verhältnis als stereotype Erbschleicher-Situation

Es gibt in der Praxis viele Fälle, in denen der Sohn gegenüber der Mutter zum Erbschleicher wird und häufig sogar die eigene Schwester aussticht. Die Täter-Opfer-Beziehung erreicht zum Teil perfide Züge. In einem aktuellen Fall gelingt es dem Sohn bei jeweils wöchentlichen Besuchen die Mutter dazu zu bringen auf vorgefertigten Schreiben zu unterzeichnen, die der Sohn dann bei Gericht vorlegt. […..]
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Vorsicht bei Stiftungsgründung bei Erbschleicherfällen

Die Gründung einer Stiftung, auch zur Regelung der Vermögensnachfolge, ist grundsätzlich ein gutes Gestaltungsmittel. Es gibt aber immer wieder Konstellationen in der Praxis des Autors, in der die Stiftungsgründung einem älteren Menschen empfohlen und diese Stiftung dann durch einen Erbschleicher instrumentalisiert wird. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der ältere Mensch sein Vermögen bereits zu Lebzeiten in eine […..]
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Erbschleicherei und die Gefahr vor notariellen Urkunden

Es gibt inzwischen schon gut geschulte Erbschleicher, die wissen, dass sie davon profitieren, wenn ein Notar die notwendigen Urkunden (insbesondere Schenkungsverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten) erstellt. Hintergrund ist, dass immer noch die Meinung verbreitet ist, ein Notar würde im Erb- oder Streitfall für die Wirksamkeit seiner Urkunde eintreten. Dies geschieht auch tagtäglich in Deutschland. Insbesondere bei der Frage der Geschäfts- und […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Schutz vor Erbschleicherei durch den Notar?

Grundsätzlich sollte die Tatsache, dass zahlreiche vermögenswesentliche Erklärungen, vor allem Immobilienschenkungen, Vorsorgevollmachten und Testamente auch unter Einbeziehung eines Notars abgegeben werden, dazu führen, dass der Notar als neutrale Stelle vor Erbschleicherei schützt. Dies ist in der Praxis leider oftmals nicht gewährleistet, da in Notariaten im Einzelfall zu wenig auf die Abläufe vor und nach der Beurkundung geachtet wird. Es ist […..]
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Der Rechtsanwalt erklärt wer die Profiteure von Erbschleicherei sind

In der Praxis sollte nicht unterschätzt werden, dass es neben dem Erbschleicher viele Personen geben kann, die von einer Erbschleicherei profitieren. Dies können z. B. Pfleger sein, die ein Erbschleicher beauftragt, gleiches gilt für Notare und Rechtsanwälte oder beispielsweise Nachbarn, die beweglichen Nachlass von Seiten des Erbschleichers geschenkt erhalten. Dies darf nicht unterschätzt werden, weil im Erbfall alle diese Personen […..]
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