Erbschleicherei kann auch in der Vermögenslosigkeit enden

Bei allen Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten gegen Erbschleicher vorzugehen, darf nicht übersehen werden, dass ein Problem sein kann, dass nach einem jahrelangen Rechtsstreit der Erbschleicher kein Vermögen mehr hat, er selbst verstirbt oder ins Ausland verzieht. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass man zwar Recht bekommt, aber das Recht wirtschaftlich nutzlos ist oder es keine Vollstreckungsmöglichkeit gibt. Natürlich kann man diese Probleme bei den meisten Gerichtsverfahren nicht vorhersehen. Sollte es aber bereits am Anfang ein Indiz für ein solches Risiko geben, muss dies in die Entscheidung zu einem Rechtsstreit mit einbezogen werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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