Es gibt aus familiärer Sicht häufig eine hohe Eilbedürftigkeit, beispielsweise, weil schädigende Rechtsgeschäfte (Schenkungen) anstehen, ein Erbschleicher Fakten schafft oder die gesundheitliche Situation des Opfers bedenklich ist. Dabei muss im Rahmen der Beratung darauf hingewiesen werden, dass in der Praxis gerichtliche Entscheidungen kaum als Eilentscheidungen ergehen und häufig ein mehrmonatiges Verfahren droht. Dies sollte deshalb zum Anlass genommen werden, dass noch frühzeitiger reagiert und nicht abgewartet wird.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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