Thema Erbschleicherei: Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens

Vielfach ist das Erbschleicher-Opfer gesundheitlich angeschlagen und damit im Rechtssinne betreuungsbedürftig (§ 1814 BGB). Gerade deshalb ist er ein leichtes Ziel eines Erbschleichers. Familie und Freundeskreis denken an die Anregung einer gesetzlichen Betreuung. Folgende Verfahrenselemente können bei einer Erbschleicherei bedeutsam sein.

Verfahrensschritte:

Besuch der Sozialbehörde / des Landratsamts

Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht

            Gutachterliche Untersuchung hinsichtlich Betreuungsbedürftigkeit

Bestellung eines Verfahrenspflegers (Rechtsanwalt) für den Betroffenen im Betreuungsverfahren

Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (ein fremder Dritter) und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Die dargestellten Verfahrensschritte können bewirken, dass die gesundheitliche Situation des Opfers geprüft und insbesondere für spätere Rechtsstreite dokumentiert wird. Der neutrale Kontakt des Opfers mit Behördenmitarbeitern, einer Gerichtsperson, einem Gutachter und einem Verfahrenspfleger können das Band zwischen ihm und dem Erbschleicher zerschneiden und das Opfers aus der Abhängigkeit befreien.

Nachteil:

Ein Betreuungsverfahren wird das Opfer als Entmündigung begreifen. Der Erbschleicher kann dies dem verfahrenseinleitenden Familienmitglied vorhalten und das Opfer hält sich stärker am Erbschleicher fest, da er ihn vor der gesetzlichen Betreuung, also der „Entmündigung“, schützen will. Es besteht außerdem das kaum bekannte Risiko, dass eine Betreuungsanregung als großer Undank ausgelegt werden und zu einer Schenkungsrückforderung führen kann (§ 530 BGB).

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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