Sehr oft geschieht Erbschleicherei in der Familie. Klassisch ist die Situation, dass ein Kind die Eltern anspricht und aus unterschiedlichen Gründen davon überzeugt, dass eine Immobilie übertragen wird (Beispiel 1: Steuervorteil, Beispiel 2: Finanzbedarf, Beispiel 3: sinnvolle Gestaltung, Beispiel 4: Schutz der Immobilie im Pflegefall). Das Problem ist, dass die Argumente einerseits durchaus zutreffend sein können, andererseits ein anderes Kind durch diese Schenkung stark benachteiligt sein kann, wenn nicht bestimmte Schutzvorrichtungen beachtet werden. Wirkt das Kind, das die Schenkung erhalten möchte, auf die Eltern dergestalt ein, dass Geschwister benachteiligt werden sollen, kann Erbschleicher vorliegen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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