Die fast schon „klassische Erbschleicher-Situation findet in Deutschland jeden Tag hundertfach statt. Es ist leider Tagesgeschäft, dass ein älterer Mensch eine Haushaltshilfe benötigt. Diese Haushaltshilfe ist bei gesundheitlichen Einschränkungen häufig der einzige Ansprechpartner für den älteren Menschen. Hierdurch entsteht meist ein Vertrauens- aber auch Abhängigkeitsverhältnis.
In dieser Situation sind ältere Menschen angreifbar und werden mitunter von der Haushaltshilfe dazu gebracht, dass neben der normalen Vergütung eine Belohnung erfolgt, beispielsweise durch die Hingabe von Schmuck oder anderen Wertgegenständen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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