Die Streitsituation zwischen Miterben, beispielsweise zwei Kindern, ist typisch und hieraus entwickeln sich eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen. Dies beginnt bei ungerechten lebzeitigen Geldentnahmen und Schenkungen, geht im Erbfall weiter, wenn ein Miterbe sich des beweglichen Nachlasses bemächtigt oder sich eine günstige Testamentssituation verschafft und gipfelt in Einzelfällen darin, dass das eine Kind das Geschwisterteil durch Rechtsschritte zurückdrängt. In Einzelfällen erleben wir, dass das erbschleichende Kind sich Vorteile verschafft, indem es das miterbende Geschwisterteil beim Betreuungsgerecht als Betreuungsfall meldet oder sogar ein Strafverfahren initiiert.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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