Erbschleicherei und Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft gemäß §§ 1960 f. BGB kann ein wirksames Prozessmittel im Nachlassverfahren bei Erbschleicherei sein, insbesondere dann, wenn über Monate und Jahre unklar ist, ob ein Testament wirksam ist oder nicht bzw. wer entsprechend Erbe ist.

Naheliegend wäre eigentlich, auch eine solche Unsicherheit auf die Situation auszudehnen, dass unklar ist, ob eine Testamentsvollstreckung für bestimmte Bereiche wirksam eingesetzt ist oder nicht. Allein ein Streit hierüber rechtfertigt aber nach Auffassung des OLG Düsseldorf eine Nachlasspflegschaft nicht (23.12.2025, 3 W 195/25).

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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