Insbesondere in Fällen, in denen die Eltern und spätere Erbschleicher-Opfer über viele Jahre hinweg einen Handwerksbetrieb aufgebaut und familiär geführt haben, kommt es zu innerfamiliärer Erbschleicherei. Das liegt daran, dass die Eltern „betriebsblind“ sind und das Fortbestehen des Handwerksbetriebs ein essentieller Wunsch ist. Der Erbschleicher aus der Familie wird dies nutzen und die Eltern überzeugen, dass nur er der Betriebsnachfolger sein kann und sich diese „Mühe“ auf sich nimmt. Die Eltern sind ihm übersteigert dankbar und geben entsprechend Vermögenswerte aus der Hand, die der Erbschleicher als notwendig für die Betriebsfortführung anpreist.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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