Erbschleicherei kann nicht nur durch eine Grundmotivation des Erbschleichers entstehen, sondern auch daraus, dass ein bis dato gutes Verhältnis zwischen Geschwistern sich durch Streitigkeiten verschlechtert. Denkbar ist beispielsweise die Situation, dass sich die Geschwister als Nachbarn zerstreiten und sich dann ein Geschwisterteil dazu veranlasst sieht, den anderen Teil zu schädigen, indem mit einer Erbschleicherei gegenüber den Eltern begonnen wird. Dies kann sich dann sowohl im Bereich Vorsorgevollmacht als auch bei testamentarischen Regelungen auswirken.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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