Erbschleicher begünstigen die eigene Familie

Erbschleicher verschaffen sich nicht nur selbst Vermögensvorteile, sondern auch weiteren Familienmitgliedern. Dies gilt sowohl für den Ehepartner, als auch Kinder und entfernte Verwandte. Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers geschieht dies beispielsweise durch erweitere Schenkungen und im Erbfall mittels Einsetzung der Familie als jeweils Vermächtnisnehmer.

Hierdurch wird es für die geschädigte Familie schwerer, dagegen vorzugehen, da die gesamte Erbschleicher-Familie einen Schutzring um den Erbschleicher legt und insbesondere als Zeugen mit Eigeninteresse zur Verfügung stehen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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