Bei einem Erbstreit gegenüber dem Erbschleicher ist der Rechtsweg nicht für die gesamte Familie eröffnet, sondern immer nur für das Familienmitglied, das als Erbe ausgeschlossen ist. Dies wird in der Praxis durch Laien vielfach nicht beachtet und muss vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens geprüft werden.
Es kommt auf die sog. „Beteiligten-Stellung“ an. Hiervon unabhängig ist die Frage, ob die zu beteiligende Person selbst oder über eine bevollmächtigte Person handeln kann. Dies wird häufig in den Fällen gewünscht, in denen das geschädigte Familienmitglied selbst schon älter ist und die nachfolgende Generation letztlich den Erbstreit führen möchte.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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