Erbschleicherfall: Pflegepersonen als Erben?

Durch die Presse geistert das immer wiederkehrende Bild von einer Pflegeperson, die einen älteren Menschen von sich abhängig macht, um sich als Erbe in ein Testament eintragen zu lassen. Dieses Bild ist von den Medien nicht erfunden, sondern ist in meiner Praxis stetig präsent. Natürlich muss man jeden Einzelfall sorgfältig differenzieren, denn es gibt natürlich Konstellationen, in denen die Vereinbarung „Erbe für Pflege“ sinnvoll und richtig ist. Es sollte aber immer eine Regelung sein, die vom älteren Menschen adressiert wird, und nicht umgekehrt, ihm als „Pflege für Erbe“ aufgezwungen wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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