Mit folgenden Maßnahmen kann man sich vor Erbschleicherei schützen bzw. gegen eine solche vorgehen:
1. Halten Sie Kontakt: Es ist wichtig, Ansprechpartner zu bleiben.
2. Überprüfung der Testierfähigkeit: Steht eine psychiatrische Grunderkrankung, beispielsweise eine Demenz im Raum, muss diese Einwendung gegen eine wirksame Testamentserrichtung geprüft werden.
3. Errichtung eines Ehegattentestaments: Ein Ehegattentestament kann, wenn eine Bindungswirkung wirksam geregelt ist, ein neues Testament oder Schenkungen zugunsten eines Erbschleichers verhindern.
4. Anregung einer gesetzlichen Betreuung: Mit einem Betreuungsverfahren ist es möglich, sowohl Informationen über den gesundheitlichen Zustand zu dokumentieren, als auch dem Erbschleicher Einhalt zu gebieten.
5. Vorsorgevollmacht absichern: Es gibt bestimmte, individuelle Regelungen in einer Vorsorgevollmacht, die verhindern, dass diese einfach auf Veranlassung des Erbschleichers widerrufen wird.
6. Tätigwerden im Erbfall: Es ist erforderlich, dass alle rechtlichen Mittel sorgfältig geprüft und durchgeführt werden: die Anfechtung des Testaments, eine Klage wegen Erbunwürdigkeit, Einwendungen gegen die Testamentswirksamkeit.