Schenkungen an Hilfskräfte im Pflegebereich

Ein in der Praxis stark zunehmendes Problem besteht in den Fällen, in denen Pflegekräfte privater Dienstleister Senioren zuhause pflegen. Die Senioren sind in der Regel mit Blick auf ihr Alter und ihre Gesundheit angeschlagen und können sich gegen eine Druck- oder Abhängigkeitssituation nicht wehren. Vereinzelte Pflegekräfte nutzen dies aus und lassen sich Schmuck, Wertgegenstände oder Bargeld schenken. Dies ist im Erbfall für die Angehörigen letztlich nicht nachvollziehbar und kann nicht sanktioniert werden. Angehörige sollten bereits zu Lebzeiten die Tätigkeit der Pflegekräfte genau kontrollieren, weiter Ansprechpartner der Seniorenperson bleiben und im besten Falle die Möglichkeit einer Schenkung im Vertrag mit dem privaten Dienstleister ausschließen.