Vollmachten: Empfehlenswert ist die Erteilung von rechtssicheren Vollmachten, deren Widerruf man, um sich selbst zu schützen, davon abhängig machen kann, dass beispielsweise außenstehende Personen bei dem Widerruf der Vollmacht mitwirken müssen, wie z.B. Hausarzt oder ein Anwalt. Denn ansonsten ist es in der Praxis für Erbschleicher häufig zu einfach, das Opfer zu „überzeugen“, die Vollmacht für die Familie zu widerrufen. Gerade bei labilen Personen muss eine Vollmacht so ausgefertigt sein, dass für einen einfachen Widerruf hohe Hürden gesetzt sind.