Viele Erbschleicher räumen die Konten der alten Menschen im Vorfeld des Erbfalls durch erschlichene Vorsorgevollmachten ab. Reden Sie möglichst bald mit dem älteren Menschen, der mit Ihnen verwandt ist oder der Sie beerben will, dass Sie, nur zu seinem eigenen Schutz, Kopien der Kontoauszüge haben wollen, um die Ausgaben zu prüfen. Die Kopien, und so können Sie ihm das leicht erklären, dienen einmal zur Kontrolle, ob die Banken richtig abbuchen, was ältere Menschen oft nicht mehr kontrollieren. Sie dienen aber in erster Linie auch zur Kontrolle, ob der Erbschleicher sich mit Geldbeträgen versorgt. Wir haben in unserer Praxis Fälle erlebt, bei denen die Angehörigen entsetzt über die Abbuchungen sind, die in den letzten Monaten oder Jahren im Leben ihres verstorbenen Vaters oder der Mutter getätigt wurden. Der Erbschleicher ist oft eine Person, die sich anmaßt, angeblich das Beste zu wollen und sich um den alten Menschen kümmern will. In Rechtstreitigkeiten behauptet der Erbschleicher, dass das Geld auf ausdrücklichen Wunsch des älteren Menschen abgehoben wurde und er es verschenkt hat. Die Beweislage ist schwierig. Sie können kaum nachweisen, dass der Erbschleicher das Geld vor dem Tod unterschlagen hat. Die Kontoauszüge, die Sie in Kopie bekommen, sind ein gutes Alarmzeichen.