Die Vorsorgevollmacht wird als Jackpot für Erbschleicher betrachtet. Immer wieder haben wir erlebt, dass Personen, die sich an potenzielle Erbschleicher herangetastet haben, erst einmal eine Vorsorgevollmacht haben wollten. Dies geht relativ einfach, wenn der ältere Mensch gutgläubig ist und glaubt, dass seine ganze Umgebung nur etwas schlechtes will. In einem derartigen Fall wird relativ oft und schnell eine Vorsorgevollmacht zu Gunsten des Erbschleichers unterzeichnet. Der Erbschleicher hat dann die Möglichkeit, die völlige Isolierung des Opfers durchzuführen, indem er das Telefon abstellt, die Post umleitet und keine Besuche mehr zulässt. Er kann schon vor dem Ableben Vermögensgegenstände verschwinden lassen. Meistens ist aufgrund der Isolierung der Erbschleicher dann auch in der Lage, den Erblasser zu einem Notar zu bewegen, wobei für die Erstellung eines Testaments ein Notar gar nicht notwendig ist. Es reichen hier die entsprechenden Daten für ein Testament aus, nämlich Name, Unterschrift, Erbeinsetzung und Ort. Wir haben erlebt, dass auf einem kleinen Zettel eine jugoslawische Putzfrau sich mit dem Steuerberater an einem Vermögen von 15 Mio. € bereichert hat, das der Erblasser 7 Jahre der Person fest versprach, die sich täglich um ihn kümmerte.