In den meisten Fällen sind Übergabeverträge sinnvolle Gestaltungselemente zur Vermögensnachfolge. Es gibt aber immer wieder – v. a. innerfamiliäre – Fälle, in denen Übergabeverträge sich als Erbschleicherinstrument herausstellen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch bestimmte Klauseln in diesen Verträge, die familiären Pflichtteils- oder Ausgleichsansprüche nivelliert werden, bindende Ehegattentestamente ausgehöhlt werden oder Regelungen zum Nachteil Dritter aufgenommen werden, die den Nachlass schmälern, also fingierte Darlehen oder Verwendungsersatzansprüche.