Viele Laien denken bei einem Vorgehen gegen Erbschleicherei daran, das nachteilige Testament anzufechten oder den Erbschleicher wegen einer Erbunwürdigkeit anzugreifen. Diese Rechtsschritte sind aber nur ausnahmsweise erfolgreich, da sie an enge Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft sind. Der häufigere Fall ist die Konstellation der Testierunfähigkeit, die in einem Erbprozess vielfach deutlich besser aufbereitet werden kann.