Erbschleicher und Lebensversicherungen

Steht die Erbfolge, beispielsweise wegen eines bindenden Erbvertrags oder Ehegattentestaments fest, versuchen Erbschleicher sich Vermögen im Erbfall in bestimmten Fällen über eine zu ihren Gunsten ausgestellte Lebensversicherung zu verschaffen. Das LG Frankenthal hat in einer Entscheidung vom 12.10.2022 zum AZ. 8 O 165/22 darauf hingewiesen, dass Erben, die im Erbfall schnell genug reagieren, die Lebensversicherung bzw. das Bezugsrecht ändern können und der Erbschleicher keinen Anspruch mehr hat.