Ein häufiger Fall und wichtiges Indiz für Erbschleicherei ist, wenn das wesentliche Vermögen im Erbfall verschwunden ist. Es gibt viele Fälle, in denen die Familie davon ausgeht, dass im Erbfall noch erhebliches Vermögen vorhanden ist. Dieses ist dann aber bereits verbraucht oder nicht mehr ermittelbar. Der typische Fall ist, die Immobilie, die durch den Erblasser, initiiert durch den Erbschleicher und in Unkenntnis der Familie, verschenkt oder verkauft worden ist. Der Kaufpreis ist im letzterem Fall meistens nicht mehr plausibel nachzuverfolgen.