Was kann man bei Erbschleicherei tun? Vom Anwalt empfohlen: Fakten schaffen

Ein großes Problem vieler Fälle ist, dass die betroffene Familie nicht mit der Vehemenz und Brutalität eines Erbschleichers rechnet. Man kommt sich vor „wie im falschen Film“. Man kann sich nicht vorstellen, dass etwas „in echt“ passiert. Erkennt die betroffene Familie, dass sie handeln muss, ist es meistens zu spät. Es wird gezögert, das Betreuungsgericht, die Polizei oder einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Der Erbschleicher hat dann einen bedeutsamen Zeitvorteil, den er nutzt: für eine Vorsorgevollmacht, ein Testament oder eine Heirat, respektive Adoption. Ein wichtiges Beispiel dafür, wie ein Erbschleicher Fakten schaffen kann ist, dass der Erbschleicher das Opfer einfach mitnimmt, zum Beispiel aus dem Seniorenheim abholt, und das Opfer für die Familie unauffindbar ist. Auch solche Fälle gibt es in Deutschland.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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