Vom Rechtsanwalt erklärt: Der Zusammenhang zwischen Erbschleicher, Testierfähigkeit und unserer Gesellschaft

Das Phänomen der Erbschleicherei nimmt immer weiter zu. Das hat auch mit unserer Gesellschaftsstruktur zu tun. Im Alter sind die Betroffenen bereits naturbedingt anfälliger für eine Erbschleicherei. Sie verlieren durch einzelne Erkrankungen und die zunehmende Multimorbidität an Selbständigkeit. Fähigkeiten, wie zum Beispiel sich mit Essen zu versorgen, die Körperhygiene durchzuführen oder sich Anzukleiden, nehmen ab. Die täglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Kochen, Putzen vermindern sich. Über 60% der über 65-Jährigen leiden an einer Krankheit, über 80% der über 80-Jährigen. Immerhin 1/3 dieser Personen ist an Demenz erkrankt. Dies ist ein Einfallstor für Erbschleicher. Hinzu kommt, dass weitere Beeinträchtigungen vorliegen können, beispielsweise Tablettenmissbrauch, Alkoholkonsum, Wesensveränderung, Stimmungsschwankungen und Kommunikationsprobleme. In dieser Gemengelange sind viele ältere Menschen beeinflussbar und ein leichtes Opfer für Erbschleicher.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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