Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können:
- Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses,
- Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter,
- Mitteilung von Unregelmäßigen an den Notar, damit dieser das bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses mit beurteilt (also Schenkungen an den Erbschleicher oder eine ungerechtfertigte Bereicherung des Erbschleichers),
- Selbstüberprüfung des Grundbuchinhalts (und möglicherweise der Grundakten),
- Vorlage der Mitteilung nach § 33 ErbStG, die der Erbschleicher gegenüber dem Finanzamt vorgelegt hat, einfordern.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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