Urteil: Kontrollbetreuung als Maßnahme bei Erbschleicherei

Das Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025 zum AZ. XII ZB 178/24 nochmals betont, dass eine Kontrollbetreuung ein wirksames Instrument dann ist, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Bevollmächtigte (der Erbschleicher) rechtsfehlerhaft verhalten hat. Selbst die einmalige Ablehnung einer Kontrollbetreuung führt nicht dazu, dass später nicht doch noch eine Kontrollbetreuung eingesetzt werden kann. Manifestieren sich Zweifel an der Redlichkeit eines Bevollmächtigten, der sich bereits zu Lebzeiten Vermögensvorteile verschafft, so kann dieser Erbschleicherei durch eine Kontrollbetreuung Rechnung getragen werden.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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