Unfallgeschädigte als Erbschleicher-Opfer

Es gibt deutschlandweit eine Vielzahl von Fällen, die nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch viele jüngere Personen, bei den Erbschleicher sich an einen Verunfallten andocken. Der Autor hat mehrere Fälle in seiner Praxis, bei denen jüngere Menschen einen Verkehrsunfall erlitten haben und schwer geschädigt worden sind. Sie haben dann zwar häufig hohe Geldbeträge als Schadenersatz und Schmerzensgeld, können aber nicht mehr für sich entscheiden oder sind jedenfalls gesundheitlich dauergeschädigt. Im Anschluss treten Erbschleicher auf den Plan. Häufig sind dies der Lebensgefährte, die Lebensgefährtin, die den tatsächlichen Zugriff auf das Unfallopfer haben und das Geld für sich ausgeben. Der Autor kennt Fälle, in denen Freundinnen aus einer losen Beziehung, die nur wenige Wochen bis zum Unfall existiert hatte, wegen des tatsächlichen Zugriffs sechsstellige Vermögenswerte abgegriffen und die Familie (Eltern und Geschwister des Unfallopfers) ausgeschlossen haben.

 

Sollten Sie einem ähnlichen Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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