Thema Erbschleicher: Fehlerhafte Gutachten zur Testierfähigkeit

Die Praxis zeigt, dass in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen die Frage der Testierfähigkeit eines Erbschleicher-Opfers streitig ist und ein Gerichtsgutachten erstellt wird, dieses Gutachten fehlerhaft ist.

Dies wirkt sich unmittelbar auf den Ausgang des Prozesses aus.

Die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens kann unterschiedliche Gründen haben, insbesondere dass (1) dem Gerichtsgutachter nicht alle maßgeblichen Unterlagen vorliegen, (2) das Gericht den Vorgang der Begutachtung nicht ordnungsgemäß begleitet bzw. den Gutachter nicht hinreichend anleitet, (3) die Beweiserhebung nicht vollständig durchgeführt wird, (4) die Prozessparteien nicht alle Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung ausschöpfen.

Für die Familie des Erbschleicher-Opfers ist es bedeutsam, dass nicht sofort bei Vorliegen eines negativen Gutachtens aufgegeben wird, sondern die Aussagekraft des Gutachtens kritisch hinterfragt wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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