Thema Erbschleicher: Erbschleicherei zum Nachteil von Behinderten

Erbschleicherei gegenüber behinderten Menschen ist besonders grausam, aber leider nicht selten. Dies liegt einerseits daran, dass dieser Personenkreis aufgrund seiner Einschränkungen leicht geschädigt werden kann, andererseits gibt es in diesem Personenkreis Menschen mit größeren Vermögenswerten.

Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen behinderte Menschen, die sechsstellige Beträge Schmerzensgeld und Schadenersatz aus Verkehrsunfällen erhalten haben (die zur Behinderung geführt haben) von einem Erbschleicher geschädigt worden sind. Dies sollte durch die Familie immer im Auge behalten werden, insbesondere auch bei Abfassung eines sog. Behindertentestaments und der Regelung der gesetzlichen Betreuung für die behinderte Person.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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