Rechtsanwalt rät zum Gutachten bei Erbschleicherei

Bei einem Erbschleicher-Fall, der vor Gericht landet, geht es häufig um die Frage der Testier- oder Geschäftsfähigkeit. Gemäß der Rechtsprechung ist hierfür ein Facharzt für Psychiatrie als Gutachter qualifiziert.

Das Problem ist aber, dass die gesundheitliche Konstitution des Erbschleicher-Opfers auch andere medizinische Fachgebiete betreffen kann, beispielsweise bei einem Schlaganfall und einer damit einhergehenden Aphasie den neurologischen Bereich. Es gibt aber auch andere Fachbereiche, die im Einzelfall betroffen sein können.

Fraglich ist dann, ob bei der Gutachterauswahl noch höhere Anforderungen gestellt werden müssen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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