Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh sieht immer wieder bei Erbschleicherei eine behauptete Pflege

Insbesondere im Verhältnis zwischen erbenden Geschwistern ist die Pflege eines Elternteils im Erbfall ein großer Streitpunkt. In vielen Fällen handelt es sich um einen wünschenswerte Pflege.

Es gibt aber auch zahlreiche Situationen, in denen sich das pflegende Kind als Erbschleicher entpuppt. Das gilt dann, wenn das Kind zwar eine Pflege durchführt, die aber hinter den getroffenen Vereinbarungen zurückbleibt oder insbesondere zu viel Geld für die Pflege abgerechnet wird.

Es gibt selten Fälle, in denen die tatsächliche Pflegeleistung für die Geschwister transparent dargestellt wird.

Die Überentnahmen aus dem Vermögen des gepflegten Elternteils sind dann selten zu sanktionieren. Dem Autor sind Fälle bekannt, in denen erbschleichende, pflegende Kinder sechsstellige Beträge abgerechnet haben, obwohl das Elternteil bereits unter einer 24-Stunden-Betreuung stand oder im Pflegeheim war.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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