Rechtsanwalt erklärt den Fall der Zwangslage als Mittel der Erbschleicherei

Opfer und deren Familien haben häufig mit Zwangslagen zu kämpfen, die der Erbschleicher für sich geschickt nutzt. Es gibt unterschiedliche Zwangslagen, die in Betracht kommen:

 

Finanzielle / wirtschaftliche Zwangslage: In bestimmten Konstellationen ist das Opfer finanziell / wirtschaftlich abhängig vom Erbschleicher, beispielsweise, wenn dieser als Geschäftspartner oder Berater Druck ausüben kann.

 

Gesundheitliche Zwangslage: Wenn der Erbschleicher die einzige Person ist, die die Pflege leistet, ist das Opfer gesundheitlich abhängig, ebenso, wenn der Erbschleicher die Medikation überwacht und er der einzige Ansprechpartner für eine medizinische Behandlung ist.

 

Emotionale Zwangslage: Ist das Opfer vom Erbschleicher emotional abhängig (ihm sexuell hörig, in ihn verliebt oder er benötigt stetige Ansprache), so kann der Erbschleicher häufig jeden Vermögensvorteil erpressen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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