Ich erlebe in der Praxis immer wieder Fälle, in denen außenstehende Dritte oder entfernte Verwandte vermögende ältere Menschen für sich einnehmen und um Geldbeträge bitten. Wenn der ältere Mensch dann renitent ist und eine Schenkung verweigert, greifen Erbschleicher zu dem Trick, dass das Geld als Darlehen ausgezahlt werden soll. Dem älteren Menschen wird ein „Darlehensvertrag“ vorgelegt, der Sicherheit vorspiegelt. Häufig sind die dortigen Regelungen aber so nachteilig, dass ein echter Schaden eintritt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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