Erbschleicherei zum Nachteil von behinderten Menschen

Innerfamiliär sind solche Fälle besonders schlimm, in denen ein erbschleichendes Geschwisterteil tätig wird, und zum Nachteil eines behinderten Geschwisterteils handelt. Eltern sind in solchen Situationen besonders gefährdet, denn sie wissen, dass das behinderte Kind im Todesfall auf die Hilfe und Unterstützung des anderen Kindes angewiesen ist.

Ist dieses andere Kind aber unredlich, lässt sich für die Eltern keine gute Gestaltung vornehmen und das behinderte Kind ist im Erbfall schutzlos.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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